Der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP)

.........warum er sinnvoll ist und die Fördersumme deiner Sanierungsmaßnahme erhöht.....

 

Um den Energieverbrauch deines Hauses wirkungsvoll und nachhaltig zu senken, ist es oft erforderlich mehrere Bauteile zu modernisieren, z. B. die Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände, Kellerdecke) und/oder Heizung. Wenn du diese Arbeiten nicht auf einmal angehen kannst oder willst, dann führt dich natürlich auch eine schrittweise Sanierung zum Ziel. Bei dieser Vorgehensweise muss allerdings bei jedem Schritt schon der nächste geplante Schritt berücksichtigt werden, damit hinterher alles zueinander passt und das angestrebte Sanierungsziel auch erreicht wird. Der Sanierungsfahrplan weist dir genau hier den Weg zu einem energieeffizienten und zukunftsfähigen Gebäude.

Am Anfang wird bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin der energetische Ist-Zustand deines Hauses ermittelt, aufgeschlüsselt in einzelne Bereiche Dach, Fenster, Außenwände, Heizung, Warmwasser etc. Als Nächstes werden Maßnahmepakete in einer sinnvollen Reihenfolge vorgeschlagen und zeitlich so empfohlen, dass sie sich nach den Instandhaltungen richten, die sowieso bald durchgeführt werden müssten. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden. 

Wie sich jedes einzeln aufgeführte Maßnahmepaket künftig auswirkt, kannst du an den Kennwerten für den Energiebedarf ablesen sowie auf einer Farbskala von dunkelrot bis dunkelgrün erkennen. Darüber hinaus wird das Energieeinsparpotential sowie die Höhe der möglichen Förderung abgebildet. Du lernst deine Immobilie energetisch besser kennen, siehst mögliche Einsparpotentiale und kannst besser einschätzen welche Maßnahmen für dich lohnenswert sind.

Der ISFP wird von der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAfA) anerkannt und finanziell gefördert. Du musst also nur einen Teil für die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan bezahlen um einen ersten Überblick zu bekommen. Im Moment wird der Sanierungsfahrplan mit 80% der Kosten oder maximal 1.300,00 EUR bei Ein-/Zweifamilienhäuser gefördert (max. 1.700,00 EUR ab drei Wohneinheiten). Darüber hinaus gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR für Wohneigentümergemeinschaften wenn Honorarkosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung entstehen.                                                                                             

Beispiel für ein selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus: Kosten des ISFP geschätzt ca 1.800,00 EUR abzüglich 1.300,00 ISFP - Förderung = 500 EUR Eigenanteil, den du selbst zahlen musst. Ein einmal erstellter Sanierungsfahrplan ist dann 15 Jahre lang gültig.

Mit einem gültigen Sanierungsfahrplan erhältst du im Rahmen der BEG Förderung 5% extra ISFP-Bonus auf jede Maßnahme die im ISFP festgelegt ist (ausgenommen Heizung). Darüber hinaus erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen auf 60.000,00 EUR statt 30.000,00 EUR pro Wohneinheit der förderfähigen Gesamtinvestition. 

Beispielrechnung: Neue Wärmedämmung an den Außenwänden und neue Fenster wären 15% Basisförderung, mit ISFP zusätzlich 5%, also insgesamt 20% der förderfähigen Kosten. 

Sanierungskosten

ca. 55.000,00 EUR

Basisförderung

15% der förderfähigen Kosten von max. 30.000 EUR             = 4.500 EUR

mit ISFP-Bonus

20% der förderfähigen Kosten von max. 60.000 EUR             = 11.000 EUR

Kosten mit ISFP

                                                                                                                  = 44.000 FÜR

Allein bei diesem Beispiel würde sich deine mögliche Fördersumme mit individuellen Sanierungsfahrplan anstatt der Basisförderung von 4.500 EUR auf 11.000 EUR erhöhen!     

Der ISFP soll dir als Entscheidungshilfe dienen. Du bist völlig frei in deiner Entscheidungsfindung, ob du die enthaltenen Vorschläge in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaupt nicht umsetzen wirst. 

Hinweis: Bitte habe Verständnis dafür, dass die vorstehenden Angaben unter Umständen nicht in letzter Aktualität aufgeführt sind (Durch Änderungen von gesetzlichen Vorgaben, Änderungen bei den Förderprogrammen oder wenn schlichtweg kein Geld mehr für Förderungen im Bundeshaushalt zur Verfügung steht kann es sein, dass sich die Förderbedingungen ändern und/ oder keine Anträge mehr gestellt werden können. 

 

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3E-Check Energieberatung Markus Grebing, Am Hommelshof 41, 41352 Korschenbroich, mg@3e-check.de 

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